AGB

1. Firmensitz von Tusculum Nautic ist: Wilhelm Kress-Gasse 18-2, 3013 Pressbaum.

1.2. Gegenstand des Unternehmens: Bootsvermietung und Charter, das Betreiben von kulturellen Einrichtungen; Geschäftsbesorgungen und Dienstleistungen für Kultur- und Veranstaltungsbetriebe; Marketing für Kulturveranstaltungen von Städten, Orten und Körperschaften des öffentlichen Rechts; Planung, Entwicklung und Vertrieb von Projektplanungs- und Verwaltungssoftware; Schaffung geistigen Eigentums sowie dessen Verwertung, insbesondere Patent- und Urheberrechte, Technologie, Know how und Copyrights sowie der Verkauf dieser Rechte; Vermittlung von Personen und Daten im Sinne eines Agenturbetriebes.

2. Geltungsbereich

2.1 Tusculum Nautic erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

2.2. Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, sind nur wirksam, wenn Tusculum Nautic sie schriftlich bestätigt.

2.3. Tusculum Nautic kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern und wird diese Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Bedingungen, dann werden diese Vertragsbestandteil.

2.4. Im Falle des Widerspruchs ist Tusculum Nautic berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

3. Vertrag und Vertragsleistung

3.1. Der Vertrag zwischen Tusculum Nautic und dem Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden zustande. Der Auftraggeber hat für eine klare, eindeutige und unmissverständliche Formulierung des Auftrages Sorge zu tragen.

3.2. Der Kunde bzw. Auftraggeber erhält nach Vollendung seines Auftrages durch Tusculum Nautic eine schriftliche Rechnung.

3.3. Tusculum Nautic behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine e-mail Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte (z.B. das Auslaufen eines zeitlich befristeten Rabatts) bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

3.4. Sollten Dritt-Dienstleister, deren Dienste Tusculum Nautic für den Auftraggeber in Anspruch nimmt und deren Verrechnung nicht auf den Kunden übertragen wurde, ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell ändern, so ist Tusculum Nautic berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit wirksam werden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen.

3.5. Tusculum Nautic ist jederzeit berechtigt von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.

3.6. Wurde ein Zeitplan ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so ist diese Abrede dann nicht verbindlich, wenn entweder durch mangelnde Unterlagen, durch Verschiebungen des Zeitplans am Gesamtprojekt oder durch höhere Gewalt einen ordnungsgemäße termingerechte Bearbeitung nicht erfolgen kann.

3.7. Fremdsprachige Urkunden aller Art sind Tusculum Nautic auch in einer deutschsprachigen Übersetzung vorzulegen. Diese sind auf Verlangen gerichtlich zu beglaubigen.

3.8. Tusculum Nautic obliegt es, kostenlose Serviceleistungen und Ermäßigungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kürzen oder aufzukündigen. Allfällige Ermäßigungen bei Service- oder Dienstleistungen von widerruflichem Charakter werden in geeigneter Form von Tusculum Nautic gesondert angezeigt.

3.9. Vertretungsrecht: Tusculum Nautic behält sich das Recht vor, sich ganz oder nur teilweise durch Dritte vertreten zu lassen. (z.B.: Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen) Die Haftung von Tusculum Nautic beschränkt sich in diesem Fall auf die Vermittlungstätigkeit bzw. Teilleistungen, nicht jedoch auf die Gesamtinhalte der Projekte oder Konzepte.

3.10. Tusculum Nautic ist berechtigt, sämtliche ausschließlich ihr eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen bzw. durch Dritte nutzen zu lassen, und zu diesem Zwecke Kopien der Produkte und Beiträge herzustellen bzw. herstellen zu lassen.

4. Kündigung

4.1. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen, nachdem er die bisher entstandenen Kosten und zu erwartende Folgekosten von Tusculum Nautic ersetzt hat. Tusculum Nautic ist darüber schriftlich zumindest ein Monat vor in Kraft treten der Aufkündigung in Kenntnis zu setzen.

4.2. Tusculum Nautic kann das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Tusculum Nautic wird insbesondere von diesem Recht Gebrauch machen, wenn: sich eine Verschlechterung oder Gefährdung der wirtschaftlichen Interessen abzeichnet, seitens des Auftraggebers unrichtige Angaben vorliegen oder der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

4.3. Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder E-Mail.

4.4. Tusculum Nautic kann entgeltfreie Leistungen oder Zusatzleistungen jederzeit wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per e-mail.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Bei der Auftragserteilung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Ist der Auftrag noch nicht abgeschlossen sind etwaige Änderungen an Tusculum Nautic zu melden.

5.2. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlung ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen.

5.3. Monatliche Entgelte werden gerne im Überweisungsverfahren zu Beginn der Abrechnungsperiode übernommen, der Kunde jedoch gewährleistet Kontodeckung.

6. Haftungsausschluss

6.1. Für seitens des Kunden verursachte Schäden oder Verluste haftet Tusculum Nautic nicht. Geschäfte des Auftraggebers mit Dritten liegen außerhalb der Verantwortung von Tusculum Nautic.

6.2. Der Auftragnehmer betreibt die angebotenen Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit

7. Zahlung

7.1. Sofern nichts anders vereinbart ist, gelten die im Angebot angeführten Preise bzw. veröffentlichte Tarife. Diese Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben ist.

7.2. Tusculum Nautic erbringt Leistungen und erstellt nach erfolgter Arbeitsleistung eine Rechnung. Wir ersuchen den Geschäftspartner höflichst, keine Skontoabzüge vorzunehmen und den vollständigen Rechnungsbetrag zu bezahlen. Ebenso erteilen wir keine Rabattnachlässe oder sonstige zahlungsmindernde Abzüge.

7.3. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.

7.4. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, innerhalb von 30 Tagen, Verzugszinsen mit 3 % über dem Diskontsatz zu berechnen. Bei einem allfälligen Zahlungsverzug ist Tusculum Nautic berechtigt, dem Kunden darüber hinaus sämtliche entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Kunden ist Tusculum Nautic berechtigt, vereinbarte Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden auszusetzen.

8. Gerichtsstand

8.1. Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Firmensitz von Tusculum Nautic. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

8.2. Als Erfüllungsort wird der Firmensitz von Tusculum Nautic vereinbart.

9. Sonstiges

9.1. Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

9.2. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Gültig ab 1. April 2020